AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ARiiVA GmbH

Datum der letzten Änderung: 21. Juli 2021

1. Geltung
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“) gelten für alle Kaufverträge zwischen der ARiiVA GmbH (FN 569202 m, Lorcher Straße 2a, 4470 Enns, Österreich; folgend „ARiiVA“ genannt) und einem Verbraucher oder Unternehmer (kurz „Vertragspartner“ entsprechend KSchG §1) in ihrer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.

2. Anwendungsbereich
2.1. Die gegenständlichen Regelungen gelten für entgeltliche und unentgeltliche Vertragsabschlüsse mit ARiiVA. Unter letztere fallen z.B. Pilotierungen, Proof of Concepts sowie Leihstellungen zu Testzwecken. Die Regelungen gelten gleichermaßen für Rechtsgeschäfte, die direkt mit Kundenbetreuern abgeschlossen wurden, als auch für Rechtsgeschäfte, die über eine Webseite abgeschlossen wurden, die zu ARiiVA gehört (www.ariiva.at). Ferner gelten etwaige zusätzliche Individualvereinbarungen, sofern diese zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart wurden. Etwaige kundenseitige Allgemeine Geschäftsbedingungen werden seitens ARiiVA nur anerkannt, sofern ARiiVA diesen explizit schriftlich zugestimmt hat.
2.2. Zusätzlich zum gegenständlichen Dokument wird ausdrücklich auf mitgeltende EULA-Dokumente (End User License Agreements) für ARiiVA Softwareprodukte hingewiesen. Das entsprechende EULA-Dokument ist auf der Webseite des jeweiligen Softwareprodukts bzw. auf Download-Portalen von Drittanbietern (App Stores) einsehbar.
2.3. ARiiVA behält sich das Recht vor, die AGB, Preislisten sowie mitgeltende Dokumente jederzeit Änderungen zu unterziehen. Im Falle von Änderungen werden Kunden schriftlich verständigt. Diesen wird eine Widerspruchsfrist von vier (4) Wochen ab Erhalt der Änderungsmeldung eingeräumt. Erfolgt kein schriftlicher Einspruch geht ARiiVA davon aus, dass der Kunde die Änderungen vollinhaltlich akzeptiert hat. Im Falle eines Einspruchs behält sich ARiiVA das Recht vor, bestehende Kundenverträge mit einer Kündigungsfrist von drei (3) Monaten zu lösen, wobei die zuvor gültigen vertraglichen Bestimmungen für die restliche Kündigungsfrist Anwendung finden.

3. Vertragsbedingungen für Softwarebestellungen
3.1. Der Produkt- und Dienstleistungsumfang von ARiiVA besteht aus Cloud-basierten Software-Diensten (Software as a Service, „SaaS“) sowie zugehörigen downloadbaren Programmen, die auf Mobilgeräten ausgeführt werden können (Apps). Beide werden in der Folge als „Software“ bezeichnet.
3.2. Sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und ARiiVA getroffen wurden, gelten diese AGBs analog ebenso für auftragsbezogene Entwicklungen sowie für Änderungsleistungen, die an Standard-Softwareprodukten vorgenommen werden („Customizing“).
3.3. ARiiVA behält sich das Recht vor, die Softwareprodukte und SaaS-Dienste kontinuierlich weiterzuentwickeln, um so dem aktuellen Stand der Technik zu folgen und zu entsprechen. Der Vertragspartner nimmt zur Kenntnis, dass durch diesen kontinuierlichen Weiterentwicklungsprozess Inkompatibilitäten mit älteren Hardware- und Softwaresystemen entstehen können, die noch längere Zeit beim Vertragspartner eingesetzt werden sollen. Dies betrifft insbesondere aber nicht ausschließlich Browserprogramme, Displaysysteme mit geringeren Auflösungen als benötigt sowie Netzwerkkomponenten, die gängige Sicherheitsstandard nicht mehr unterstützen.
3.4. Soweit grundlegende Funktionalitäten von Softwareprodukten oder -services nicht beeinträchtigt werden, darf ARiiVA Änderungen ohne vorherige Ankündigung vornehmen.
3.5. Sofern durch Softwareupdates grundlegende Funktionsänderungen vorgenommen werden, die software-gestützte Arbeitsabläufe des Vertragspartners wesentlich beeinträchtigen können, wird ARiiVA den Vertragspartner spätestens zwei Wochen vor der Aktualisierung in Kenntnis setzen.
3.6. Sofern durch Softwareupdates grundlegende Funktionen entfallen, die software-gestützte Arbeitsabläufe des Vertragspartners wesentlich beeinträchtigen können, wird ARiiVA den Vertragspartner spätestens vier Wochen vor der Aktualisierung in Kenntnis setzen.
3.7. ARiiVA behält sich das Recht vor, Zugänge zu ARiiVA Services zu blockieren, sofern der Vertragspartner nachweislich gegen Bestimmungen verstößt, die sich aus den vorliegenden AGB ergeben oder die in Individualverträgen schriftlich vereinbart wurden.
3.8. Der Vertragspartner und ARiiVA schließen, sofern in Individualverträgen nichts anderes vereinbart wurde, ein Softwareabonnement für ein (1) Jahr ab, wobei eine automatische Verlängerung zu den jeweils gültigen Preisen erfolgt, solange der Vertragspartner das Abonnement mit ARiiVA nicht schriftlich kündigt. Der Vertragspartner kann bis zum jeweils Monatsletzten drei Monate vor Ablauf des Abonnements kündigen.
3.9. Vertragskündigungen müssen durch eindeutige Erklärung (z.B. durch Brief an ARiiVA GmbH, Lorcher Straße 2a, 4470 Enns, Österreich oder via E-Mail an office@ariiva.com) an ARiiVA bekanntgegeben werden. Bei Kündigung am Postweg ist es zur Fristwahrung ausreichend, dass der Vertragspartner die Mitteilung über Kündigung am Monatsletzten absendet (Poststempel).
3.10. ARiiVA behält sich das Recht vor, Vertragsverhältnisse vorzeitig zu beenden, sofern der Vertragspartner die ARiiVA Software nachweislich außerhalb der vorgesehenen Verwendungszwecke nutzt, ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegt oder der Vertragspartner mehr als 45 Tage in Zahlungsrückstand gerät.
3.11. Durch Vertragsabschluss mit ARiiVA erhält der Vertragspartner für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein nicht-exklusives, nicht übertragbares und nicht weiter veräußerbares oder übertragbares Recht an der Nutzung der ARiiVA Software. Sämtliche Markenrechte, geistiges Eigentum sowie Patente verbleiben bei ARiiVA.
3.12. Ein Weiterverkauf sowie eine Sublizenzierung ist grundsätzlich untersagt, sofern in Individualverträgen keine anderen Bestimmungen vereinbart wurden (z.B. für Reseller- und Handelsagentenverträge).
3.13. Der genaue Leistungsumfang eines Softwareprodukts sowie zugesagte Server-Kapazitäten (Zugriffszahlen, Speichermengen) werden in Bestell- und Auftragsbestätigungen beschrieben bzw. sind Inhalt von schriftlich verfassten Individualverträgen.
3.14. Auf Software-Neuentwicklungen, die außerhalb der gebotenen Produktpflege zusätzliche Leistungsumfänge beinhalten, z.B. Zusatzmodule, hat der Vertragspartner keinen Rechtsanspruch, sofern dies nicht anders in Individualverträgen vereinbart wurde. Lizenzen für solche zusätzlichen Leistungsumfänge bietet ARiiVA entweder direkt oder über Reseller an den Vertragspartner an.

4. Datenschutz
4.1. ARiiVA erhebt und speichert personenbezogene Daten des Vertragspartners ausschließlich in dem Umfang, wie es rechtliche und geschäftliche Verpflichtungen erfordern (berechtigtes Interesse) und soweit dies notwendig ist zur Erbringung bzw. Erfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen
4.2. Soweit anwendbar und notwendig, agiert ARiiVA als Auftragsverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung. Hierfür kann der Vertragspartner mit ARiiVA einen separaten Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen.
4.3. Verarbeitet oder speichert der Vertragspartner personenbezogene Daten Dritter in ARiiVA Softwareprodukten, so bestätigt er, dass er diese im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Österreichischen Datenschutzgesetzes erworben hat und berechtigt ist, diese in ARiiVA Software zu speichern.
5. Pflichten des Vertragspartners
5.1. Jedwede unautorisierte Änderung in oder an ARiiVA Softwareprodukten ist untersagt, sofern hierfür keine anders lautende schriftliche Vereinbarung mit ARiiVA getroffen wurde.
5.2. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Vertragspartners, seine eigenen IT-Systeme am aktuellen Stand der Technik zu halten und regelmäßige Datenbackups zu erstellen (ARiiVA weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Kundendaten nach Ablauf von Softwareabonnements nicht länger als 30 Tage gespeichert werden).
5.3. Der Vertragspartner verpflichtet sich, ARiiVA Software nur im Rahmen der vorgesehenen Verwendungszwecke einzusetzen. Er unterrichtet Mitarbeiter und etwaige Dritte dahin gehend, sofern diese im Rahmen der Geschäftstätigkeit des Vertragspartners auch ARiiVA Produkte oder Services nutzen.
5.4. Sofern keine eigene Passwortvergabe zum Registrierungszeit- oder Downloadzeitpunkt erfolgt, erhält der Vertragspartner von ARiiVA oder einem von ARiiVA autorisierten Reseller die Zugangsdaten zum Softwareprodukt- oder SaaS-Dienst. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Vertragspartner auf eigene sichere Kennwörter zu ändern.
5.5. Der Vertragspartner informiert ARiiVA unverzüglich, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten des Vertragspartners nicht berechtigten Personen oder Personenkreisen bekannt geworden sein könnten.
5.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, keine Schutzmechanismen außer Kraft zu setzen mit dem Ziel, ARiiVA Software, oder Teile davon, zu kopieren (Reverse Engineering) oder anderweitig zu verwenden. Ebenso untersagt ist das Ableiten anderer Werke basierend auf ARiiVA Software sowie eine De-Kompilierung bzw. Reduktion von Softwarebestandteilen auf eine durch Menschen lesbare Form.

6. Vertragsbedingungen für Warenbestellungen
6.1. Die Warenpräsentation in einem durch ARiiVA betriebenen Webshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot dar, sondern ist als unverbindliche Aufforderung an den Vertragspartner zu verstehen, Waren zu bestellen. Bei Warenbestellung gibt der Vertragspartner ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. Im Falle des Vertragsschlusses über einen ARiiVA Webshop kommt der Vertrag mit Zusendung einer Auftragsbestätigung durch ARiiVA zustande.
6.2. Ein bindendes Vertragsangebot gibt der Vertragspartner ab, indem er die im Webshop vorgesehene Bestellprozedur erfolgreich durchläuft. Danach bestätigt ARiiVA den Eingang der Bestellung unmittelbar durch eine automatisch generierte E-Mail (ARiiVA Bestellbestätigung). Ihre Bestelldaten werden auf unseren Servern sicher elektronisch gespeichert, sind aber Sicherheitsgründen nicht mehr über das Internet zugänglich.
6.3. Die in unseren Webshops angegebenen Preise verstehen sich in EURO inklusive gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Hinzu kommen etwaige Versandkosten sowie Zoll- oder sonstige Einfuhrabgaben.
6.4. Besteller haben die Möglichkeit der Zahlung mittels im jeweiligen Webshop angebotenen Zahlungswege (üblicherweise Banküberweisung, Kreditkarte und PayPal).
6.5. Die Lieferung der bestellten Waren erfolgt durch Versand- und Logistikdienstleister. Die Kosten des Versands trägt der Vertragspartner.
6.6. Die bestellte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum von ARiiVA.
6.7. Sofern in der Produktbeschreibung nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung der bestellten Waren innerhalb von 7 Werktagen, wobei die Frist für die Lieferung am Tag nach Ausstellen der Bestellbestätigung zu laufen beginnt. Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag am Lieferort, so endet die Frist am nächsten Werktag.
6.8. Für Lieferungen, die nicht versandfertige Waren beinhalten (z.B. für Waren, die vor Auslieferung programmiert, parametrisiert oder umgebaut werden müssen) wird der Vertragspartner wird über die geplante Auslieferung informiert.
6.9. Offensichtliche Schäden, die Paketlieferungen während der Zustellung erlitten haben, sind durch den Vertragspartner bzw. durch den Zusteller schriftlich zu dokumentieren und innerhalb von 7 Werktagen ab Paketerhalt an ARiiVA zu melden.

7. Widerrufsrecht für Warenbestellungen (B2C-Geschäfte)
7.1. Verbraucher (B2C-Geschäft) haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
7.2. Vertragsrücktritte müssen durch eindeutige Erklärung (z.B. durch Brief an ARiiVA, Lorcher Straße 2a, 4470 Enns, Österreich oder via E-Mail an office@ariiva.com) an ARiiVA bekanntgegeben werden. Zur Fristwahrung ist es ausreichend, dass Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
7.3. Machen Verbraucher vom Rücktrittsrecht gebrauch, wird ARiiVA ehest möglich den Erhalt Widerrufs via E-Mail bestätigen.
7.4. Wird ein Vertrag widerrufen hat ARiiVA alle bereits vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen spätestens innerhalb von 14 Arbeitstagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Widerrufsmitteilung bei ARiiVA eingegangen ist.
7.5. ARiiVA behält sich das Recht vor Rückzahlungen zu verweigern, bis die Waren wieder bei ARiiVA eingelangt sind oder durch den Verbraucher der Nachweis erbracht wurde, dass sich die Waren am Rücksendeweg befinden.
7.6. Warenbeschreibungen und Warenabbildungen in durch ARiiVA betriebenen Onlineshops sind als beispielhaft zu verstehen. Farbliche Abweichungen und/oder geringfügige Größenunterschiede zwischen gelieferter Ware und deren Abbildung im Internet sind möglich. Diese berechtigen den Vertragspartner jedoch nicht zu einer Reklamation.

8. Ausschluss des Widerrufsrechtes bei Dienstleistungen
8.1. Kein Widerrufsrecht besteht bei Dienstleistungen, wenn ARiiVA auf Wunsch des Vertragspartners bereits vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen hat und die Dienstleistung bereits vollständig erbracht wurde. Macht der der Kunde von seinem Widerrufsrecht gebrauch, während die Dienstleistung noch durch ARiiVA erbracht wird, so werden die bis dahin erbrachten Leistungen gemäß aktuell geltendem oder vereinbartem Stundensatz verrechnet. Handelt es sich um Pauschalangebote, so werden die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtbetrag zeitlich oder inhaltlich aliquot in Rechnung gestellt.

9. Haftungsbeschränkung
9.1. Seitens ARiiVA wird jedwede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, sofern sich aus zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht anderes ergibt oder in schriftlich ausgefertigten Individualverträgen keine anderen Bestimmungen vereinbart wurden.
9.2. ARiiVA entwickelt seine Produkte und Dienstleistungen stets am aktuellen Stand der Technik. Dies betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Aspekte hinsichtlich Verschlüsselungstechnologien und Datenhaltung in allgemein als sicher anerkannten Serverlandschaften (dies betrifft insb. Clouddienste von Microsoft oder Amazon).
9.3. Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung kein völlig fehlerfreier Produktstand erreicht werden kann.
9.4. ARiiVA leistet keine Gewähr für ununterbrochene Service-Uptime. Im Falle von Produktupdates werden Vertragspartner über etwaige Downtimes in angemessener Vorlaufzeit vorab informiert.
9.5. Während geplanter Nichtverfügbarkeiten von ARiiVA Softwarediensten (SaaS) besteht hierauf kein Rechtsanspruch seitens des Vertragspartners auf Ausfalls- oder Schadensersatz.
9.6. Vertragspartner nehmen zur Kenntnis, dass Verbindungsprobleme während der Datensynchronisation zu Datenverlusten führen können, diese jedoch nicht ursächlich mit ARiiVA oder einem durch ARiiVA angebotenen Software-Produkt in Verbindung stehen. Gleiches gilt für Bedienungsprobleme im Umgang mit ARiiVA Produkten oder Systeminkompatibilitäten mit kundenseitigen Computersystemen.
9.7. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von ARiiVA in Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den Nettoauftragswert begrenzt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit seitens ARiiVA muss vom Vertragspartner nachgewiesen werden.
9.8. Ebenso liegt keine Fahrlässigkeit seitens ARiiVA vor im Zusammenhang mit Schäden, die nicht direkt durch Services und Produkte von ARiiVA verursacht wurden, sondern durch Ausfälle oder schadhafte Softwareteile (Codeteile) in Drittprodukten, auf welchen ARiiVA Produkte und Services aufgebaut sind.
9.9. Seitens ARiiVA ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Vertragspartner ausgeschlossen.
9.10. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz sind vom Vertragspartner bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 7 Jahren ab Lieferung bzw. Abnahme gerichtlich geltend zu machen, sofern nicht die anwendbare gesetzliche Frist bereits früher endet oder zwingend längere Fristen zur Anwendung kommen. Diese Haftungsklausel ist auch für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten des Vertragspartners wirksam und bezieht sich auf die Haftung seitens ARiiVA aus jedem Rechtsgrund.
9.11. ARiiVA übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen und Leistungen, die sich aus Umständen ergeben, die nicht im Einflussbereich von ARiiVA stehen. Darunter fallen Ereignisse, die durch höhere Gewalt entstehen aber auch beispielsweise Lieferverzögerungen von Lieferanten und/oder Subunternehmern.

10. Zahlungsbedingungen, Informationspflichten
10.1. Angebots- und Rechnungsbeträge verstehen sich – sofern nicht anders angegeben – als Nettopreise exklusive Umsatzsteuer sowie etwaiger Zölle und anderer Abgaben. Sofern keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden, ist der Kunde zu keinem Rabattabzug berechtigt.
10.2. Wiederkehrende Zahlungen (Software-Abonnements) werden grundsätzlich am Beginn einer Abrechnungsperiode in Rechnung gestellt.
10.3. Etwaige zusätzliche Kosten, die ARiiVA zum Zeitpunkt der Bestellung nicht ermessen kann, gehen zu Lasten des Vertragspartners (z.B. Bankgebühren, o.ä.)
10.4. Sofern der Vertragspartner innerhalb einer Frist von zwei (2) Wochen ab Rechnungseingang dieser nicht widerspricht, wird diese der Höhe und dem Inhalt nach als akzeptiert betrachtet.
10.5. Vertragspartner dürfen ihre Forderungen nicht gegen die Forderungen von ARiiVA aufrechnen. Ebenso ist ein allfälliges Zurückbehaltungsrecht ausgeschlossen, sofern sich aus zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht anderes ergibt.
10.6. Im Falle säumiger Rechnungen behält sich ARiiVA das Recht vor, einen Säumniszuschlag in der Höhe von sieben (7) Prozent p.a. hinzuzurechnen. Etwaige Kosten für Rechtsvertretung und Inkassoprozesse gehen zu Lasten des Vertragspartners.
10.7. ARiiVA versendet rechtlich bindende Dokumente (Rechnungen, Mahnungen, Verträge, andere Dokumente) auf elektronischem Wege an Vertragspartner. Sofern der Vertragspartner explizit keine andere Zustellart wünscht, erachtet ARiiVA diese Dokumente als zugestellt.

11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Schriftform
11.1. Soweit andere zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2. Für Dienstleitungen ist der Erfüllungsort grundsätzlich der Firmensitz von ARiiVA, sofern in schriftlich ausgefertigten Individualverträgen keine anderen Bestimmungen vereinbart wurden.
11.3. Für SAAS-Produkte und Dienste ist der Erfüllungsort der erste Verbindungspunkt zum Internet im jeweiligen Datencenter, wo das ARiiVA Produkt oder das Service gehostet ist.
11.4. Die Vertragspartner verpflichten sich im Streitfalle sämtliche Bemühungen zu unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von ARiiVA (Landesgericht Steyr).
11.5. Änderungen oder Abweichungen von den AGBs bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.

12. Geheimhaltung
12.1. Der Vertragspartner wird über alle vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihm Rahmen des Geschäftsverhältnisses mit ARiiVA zur Kenntnis gelangt sind, Stillschweigen bewahren bzw. diese nur zuvor schriftlich eingeholtem Einverständnis seitens ARiiVA verwenden. Hierzu zählen insbesondere ausdrücklich als vertraulich bezeichnete Informationen und solche Informationen, deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen der Überlassung eindeutig ergibt.

13. Salvatorische Klausel
13.1. Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner werden die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.