Endbenutzer Lizenzvereinbarung
Software-Nutzungsbedingungen der ARiiVA GmbH
(End User License Agreement – „EULA”)
Datum der letzten Änderung: 21. Juli 2021
1. Präambel
1.1. Das gegenständliche Dokument enthält die Software-Nutzungsbedingungen (auch: „Bestimmungen“) zwischen ARiiVA und Softwarenutzern, das sind natürliche oder juristische Personen, die eine Softwarelizenz direkt von ARiiVA oder von einem durch ARiiVA autorisierten Reseller (Distributor) erworben oder diese zu Testzwecken vorübergehend kostenfrei zur Verfügung gestellt bekommen haben, z.B. für Pilotierungen, Proof of Concepts sowie Leihstellungen. Ebenfalls gelten die Bedingungen für Nutzer, die ARiiVA Apps aus Download-Portalen von Drittanbietern (App Stores) beziehen.
1.2. Die Software-Nutzungsbedingungen gelten grundsätzlich für alle ARiiVA Softwareprodukte und Softwaredienste. Etwaige abweichende produktspezifische Bestimmungen sind in mitgeltenden Dokumenten auf der Download-Seite des jeweiligen Softwareprodukts einsehbar.
1.3. Durch Download, Installation und Nutzung von ARiiVA Software verpflichten sich Nutzer, sämtliche Bestimmungen dieser Software-Nutzungsbedingungen einzuhalten. Dies ist Voraussetzung für das Recht, ARiiVA Software im Rahmen dieser Bedingungen nutzen zu dürfen.
1.4. Nutzer, die mit den Bestimmungen in diesem Dokument nicht einverstanden sind, dürfen ARiiVA Software nicht downloaden, installieren, kopieren oder verwenden. Die Installation, das Kopieren oder Verwenden von ARiiVA Software durch Nutzer wird durch ARiiVA als implizite Zustimmung verstanden.
1.5. Zusätzlich zu den gegenständlichen Software-Nutzungsbedingungen weist ARiiVA auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) als mitgeltendes Dokument in der jeweils letztgültigen Fassung hin. Aktuell gültige AGBs sind jederzeit auf www.ariiva.com abrufbar. Diese beinhalten wichtige Bestimmungen zu Vertragsabschlüssen mit ARiiVA.
2. Nutzerlizenz, Lizenzkündigung
2.1. Durch Installation, Kopieren oder Verwenden von ARiiVA Software wird Nutzern durch ARiiVA eine nicht-ausschließliche, gebührenfreie, widerrufliche, nicht-übertragbare und beschränkte Nutzungslizenz gewährt, um die ARiiVA Software auf Nutzer-Endgeräten zu verwenden.
2.2. Nutzer haben ARiiVA Software umgehend von allen Endgeräten zu löschen, sobald Sie gegen eine oder mehrere Bestimmungen der Nutzungsbedingungen sowie mitgeltenden Dokumenten verstoßen oder ARiiVA mitteilen, dass sie nicht länger mit den Inhalten der Nutzungsvereinbarung oder den AGBs einverstanden sind.
2.3. Mit Ausnahme der in Punkt 2.1 ausdrücklich gewährten Nutzungsrechte haben Nutzer keinerlei erdenklichen weiteren Rechte an der Software.
3. Eigentum, Copyright
3.1. Sämtliche Markenrechte, geistiges Eigentum sowie Patente verbleiben bei ARiiVA. Abgesehen von den in Punkt 2 gewährten Rechten, gewährt ARiiVA Nutzern keinerlei anderen Rechte im Rahmen von Patenten, Urheberrechte, Marken oder durch Geschäftsgeheimnisse geschützten Informationen.
3.2. Ein Weiterverkauf sowie eine Sublizenzierung ist Nutzern grundsätzlich untersagt.
3.3. Nutzern ist es untersagt, Änderungen in oder an ARiiVA Softwareprodukten vorzunehmen.
3.4. Nutzer dürfen keine Schutzmechanismen außer Kraft setzen mit dem Ziel, ARiiVA Software, oder Teile davon, zu kopieren (Reverse Engineering) oder anderweitig zu verwenden. Ebenso untersagt ist das Ableiten anderer Werke basierend auf ARiiVA Software sowie eine De-Kompilierung bzw. Reduktion von Softwarebestandteilen auf eine durch Menschen lesbare Form.
4. Besondere Bestimmungen für Kauflizenzen
4.1. Durch ARiiVA autorisierte Distributoren und Handelsagenten sind explizit aufgerufen, Nutzer vor Erwerb einer ARiiVA Softwarelizenz auf die Software-Nutzungsbedingungen hinzuweisen. Geschieht dies nachweislich nicht und ist der Nutzer mit diesen Bestimmungen nicht einverstanden, steht dem Nutzer das Recht zu, die gekaufte Lizenz beim jeweiligen Distributor oder Handelsagenten gegen Rückerstattung des gesamten Kaufpreises zurückzugeben.
5. Nutzerverpflichtungen
5.1. Die Nutzung der ARiiVA Software verpflichtet Nutzer nicht dazu, Feedback zur Software an ARiiVA zu übermitteln. ARiiVA darf allerdings jedwedes Nutzerfeedback zu ARiiVA Software, das ARiiVA in Form von Kommentaren, Nachrichten und über jedwede andere erdenkliche Kommunikationskanäle erreicht (z.B. Foreneinträge, Service- und Support-Telefonate, etc.), uneingeschränkt, zeitlich und räumlich unbefristet und unentgeltlich zur Verbesserung und Weiterentwicklung von ARiiVA Software verwenden. Nutzer können aus der Verwendung von Nutzerfeedback durch ARiiVA keinerlei Ansprüche, weder implizit noch explizit, ableiten. ARiiVA ist berechtigt, Nutzerfeedback direkt oder indirekt zu verwenden, es zu reproduzieren, zu lizenzieren (und zu sub-lizenzieren), zu verkaufen oder es kommerziell zu verwerten.
5.2. Nutzer dürfen kein Feedback zu ARiiVA Software an ARiiVA übermitteln, welches ihrer Kenntnis nach geistigen Eigentumsrechten Dritter oder anderen Lizenzbestimmungen unterliegt.
5.3. Nutzer stimmen zu, unerlaubtes Kopieren von ARiiVA Software zu verhindern.
5.4. Nutzer stimmen zu, ARiiVA Dataspots ohne Zustimmung von ARiiVA nicht zu verändern.
5.5. Nutzer dürfen diese Nutzungsvereinbarung nicht an Dritte abtreten, sofern hierfür keine schriftliche Zustimmung seitens ARiiVA erteilt wurde.
5.6. ARiiVA tritt mit Nutzern grundsätzlich in keinerlei Art von kommerzieller Partnerschaft ein. Jedwede Art der kommerziellen Zusammenarbeit (z.B. als Distributor oder Handelsagent im Auftrag von ARiiVA) bedarf eines gesonderten schriftlichen Vertrags mit ARiiVA.
5.7. Sofern keine eigene Passwortvergabe zum Registrierungszeit- oder Downloadzeitpunkt erfolgt, erhält der Nutzer von ARiiVA oder einem von ARiiVA autorisierten Reseller die Zugangsdaten zum Softwareprodukt- oder SaaS-Dienst. Sämtliche Benutzernamen und Kennwörter sind vom Nutzer auf eigene sichere Kennwörter zu ändern.
5.8. Sofern das jeweilige ARiiVA Software-Produkt eine Sendefunktion für E-Mails besitzt, ist der Nutzer verpflichtet, stets seine korrekte Identität anzugeben und bei kommerzieller Kommunikation (insb. hinsichtlich Werbemails) die rechtlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung einzuhalten.
5.9. Aus Sicherheitsgründen sind Nutzer dazu angehalten, downloadbare ARiiVA Software (Apps) stets über das jeweiligen Downloadportal (App Store) zu aktualisieren und in der jeweils aktuellen Version zu nutzen.
5.10. Verletzt der Nutzer die Pflichten entsprechend dieser Nutzungsvereinbarung, wird der Nutzer ARiiVA von Ansprüchen Dritter freistellen, die auf der widrigen Verwendung der Software durch ihn oder seine Mitarbeiter beruhen.
6. Datenschutz
6.1. ARiiVA erhebt und speichert personenbezogene Daten von Nutzern ausschließlich in dem Umfang, wie es rechtliche und geschäftliche Verpflichtungen erfordern (berechtigtes Interesse) und soweit dies notwendig ist zur Erbringung bzw. Erfüllung vertraglich zugesicherter Leistungen.
6.2. Verarbeitet oder speichert de Nutzer personenbezogene Daten Dritter in ARiiVA Softwareprodukten, so bestätigt er, dass er diese im Einklang mit der EU-Datenschutzgrundverordnung sowie des Österreichischen Datenschutzgesetzes erworben hat und berechtigt ist, diese in ARiiVA Software zu speichern.
7. Haftungsbeschränkung
7.1. Seitens ARiiVA wird jedwede Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen, sofern sich aus zwingenden konsumentenschutzrechtlichen Bestimmungen nicht anderes ergibt.
7.2. ARiiVA entwickelt seine Produkte und Dienstleistungen stets am aktuellen Stand der Technik. Dies betrifft insbesondere sicherheitsrelevante Aspekte hinsichtlich Verschlüsselungstechnologien und Datenhaltung in allgemein als sicher anerkannten Serverlandschaften (dies betrifft insb. Clouddienste von Microsoft).
7.3. Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass insbesondere im Bereich der Softwareentwicklung kein völlig fehlerfreier Produktstand erreicht werden kann.
7.4. ARiiVA leistet keine Gewähr für ununterbrochene Service-Uptime. Im Falle von Produktupdates werden Nutzer über etwaige Downtimes in angemessener Vorlaufzeit vorab informiert.
7.5. Während geplanter Nichtverfügbarkeiten von ARiiVA Softwarediensten (SaaS) besteht hierauf kein Rechtsanspruch seitens Nutzer auf Ausfalls- oder Schadensersatz.
7.6. Nutzer nehmen zur Kenntnis, dass Verbindungsprobleme während der Datensynchronisation zu Datenverlusten führen können, diese jedoch nicht ursächlich mit ARiiVA oder einem durch ARiiVA angebotenen Software-Produkt in Verbindung stehen. Gleiches gilt für Bedienungsprobleme im Umgang mit ARiiVA Produkten oder Systeminkompatibilitäten mit nutzerseitigen Computersystemen.
7.7. In jedem Fall ist die Gesamthaftung von ARiiVA in Fällen der groben Fahrlässigkeit auf den Nettoauftragswert (Nettoumsatz je Produktlizenz) begrenzt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit seitens ARiiVA muss vom Nutzer nachgewiesen werden.
7.8. Ebenso liegt keine Fahrlässigkeit seitens ARiiVA vor im Zusammenhang mit Schäden, die nicht direkt durch Services und Produkte von ARiiVA verursacht wurden, sondern durch Ausfälle oder schadhafte Softwareteile (Codeteile) in Drittprodukten, auf welchen ARiiVA Produkte und Services aufgebaut sind.
7.9. Seitens ARiiVA ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie der Ersatz von Folgeschäden, reinen Vermögensschäden, indirekten Schäden, Produktionsausfall, Finanzierungskosten, Kosten für Ersatzenergie, Verlust von Energie, Daten oder Informationen, des entgangenen Gewinns, nicht erzielter Ersparnisse, von Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Nutzer ausgeschlossen.
7.10. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz sind vom Nutzer bei sonstigem Anspruchsverlust binnen 7 Jahren ab Lieferung gerichtlich geltend zu machen, sofern nicht die anwendbare gesetzliche Frist bereits früher endet oder zwingend längere Fristen zur Anwendung kommen. Diese Haftungsklausel ist auch für alle Mitarbeiter, Subunternehmer und Sublieferanten des Nutzers wirksam und bezieht sich auf die Haftung seitens ARiiVA aus jedem Rechtsgrund.
7.11. ARiiVA übernimmt keine Haftung für verspätete Lieferungen und Leistungen, die sich aus Umständen ergeben, die nicht im Einflussbereich von ARiiVA stehen. Darunter fallen Ereignisse, die durch höhere Gewalt entstehen aber auch beispielsweise Lieferverzögerungen von Lieferanten und/oder Subunternehmern.
8. Sonstige rechtliche Bestimmungen
8.1. Soweit andere zwingende gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen, ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.
8.2. Für Dienstleitungen ist der Erfüllungsort grundsätzlich der Firmensitz von ARiiVA, sofern keine anderen Bestimmungen schriftlich mit ARiiVA vereinbart wurden.
8.3. Für SAAS-Produkte und Software-Dienste ist der Erfüllungsort der erste Verbindungspunkt zum Internet im jeweiligen Datencenter, wo das ARiiVA Produkt oder das Service gehostet ist.
8.4. Diese Nutzungsvereinbarung unterliegt österreichischem Recht.
8.5. Durch Nutzung von ARiiVA Software anerkennen Nutzer, dass durch die Verletzung der Nutzungsvereinbarung du durch Verwendung der Software außerhalb des bestimmungsgemäßen Gebrauchs Schäden entstehen können. ARiiVA ist entsprechend jederzeit berechtigt, Unterlassungsansprüche sowie Schadenersatz geltend zu machen.
8.6. Nutzer verpflichten sich, im Streitfalle sämtliche Bemühungen zu unternehmen, um eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Ist dies nicht möglich, ist Gerichtsstand das sachlich zuständige Gericht am Sitz von ARiiVA (Landesgericht Steyr).
8.7. Wird eine Bestimmung in dieser Nutzervereinbarung von einem zuständigen Gericht für unwirksam oder nicht durchsetzbar befunden, so gilt nur diese Bestimmung als unwirksam. Die übrige Nutzungsvereinbarung bleibt uneingeschränkt in Kraft.
8.8. Änderungen oder Abweichungen von den Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
8.9. Diese Nutzungsvereinbarung ersetzt sämtliche Nutzungsvereinbarungen älteren Datums (Datum der letzten Änderung).
9. Geheimhaltung
9.1. Der Nutzer verpflichtet sich, jedwede Anwendungsdaten (Code) geheim zu halten, sollte er durch Zufall, bspw. durch Softwaredefekte („Bugs“), Zugang zu solchen Informationen erhalten.
10. Salvatorische Klausel
10.1. Sollte eine Bestimmung in diesem Nutzungsvertrag ungültig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner werden die ungültige Bestimmung durch eine gültige Bestimmung ersetzen, die der zu ersetzenden Bestimmung wirtschaftlich und rechtlich am nächsten kommt.